AGBs

 

AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) 

1. Allgemeines: 

1.1. Der/Die Kunde(n) beauftragen den/die Eventplaner/in (in der Folge kurz EP) mit den im Vertrag und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistung, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von EP, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem Vertrag. EP und Kunde werden im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet. 

 

1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern, die auch auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) erfolgen kann. Festgestellt wird, dass die Vertragspartner keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben. 

1.3. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Vertrags durch EP und Kunden und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen EP ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. 

1.4. EP kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte EP) erbringen. 

2. Leistungsgegenstand und Vollmacht: 

2.1. Die Kunden beauftragen EP mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier, etc.) an dem im Vertrag festgelegten Termin und Ort. Sollte der Termin und Ort noch nicht feststehen, werden diese Punkte in der gemeinsamen Planung definiert. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Vertrag festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Auf Kundenwunsch wird der EP mit der Präsentation eines Konzepts für das Event beauftragt; ob entgeltlich oder unentgeltlich ist im Einzelfall im Vorhinein zu vereinbaren. Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese beim EP. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist EP bei den Erbringungen der Leistungen frei. Es steht EP frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen. 

Von Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt, ansonsten steht ein angemessenes Entgelt zu. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
 

2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird EP den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt- die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während des Events – abändern, sofern dies dem EP zweckmäßig erscheint. EP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und deren Vorschlag an den/die Kunden, wobei EP immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird EP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter sind die Kunden. EP übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung. 

2.3. EP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, so weit wie möglich Wünsche der Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos oder Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern angeboten wird. 

2.4. Über Wunsch der Kunden wird EP für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge (je nach Vereinbarung entgeltlich oder unentgeltlich) und oder andere Angebote einholen. 

2.5. EP wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Kunden wird EP auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. EP ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. EP vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch. 

2.6. Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten und Hochzeitsringen sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht. 

2.7. EP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen. 

2.8. EP und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut EP die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist. 

2.9. EP und Kunde werden sich über alle vertragsrelevanten Ergebnisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut EP die Kunden und koordinieret die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist. 

2.10. Kunden können nach Vereinbarung Dekoration bei EP ausborgen (ob entgeltlich oder unentgeltlich wird im Vorhinein vereinbart). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Produkte sauber und im Originalzustand im vereinbarten Zeitrahmen wieder an EP zurückgebracht werden. Sollten Produkte verschmutzt, mangelhaft oder verloren sein, hat EP das Recht diese in Rechnung zu stellen. 

3. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins: 

3.1. EP räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 14 Tagen ab Abschluss zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Erfolgt ein Rücktritt bis 6 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstag, hat EP einen Anspruch auf 60% des vereinbarten Entgelts. Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das gesamte vereinbarte Entgelt zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. 

3.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von EP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. EP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden. 

3.3. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung und/oder Leistungsänderung der schriftlichen Zustimmung von EP bedürfen. Wenn in diesem Fall Mehrkosten entstehen, sind diese Mehrkosten von den Kunden zu vergüten. 

3.4. Wenn ein Fall von höherer Gewalt (Hochwasser, pandemische Ereignisse) eintritt, hat jeder der Vertragspartner die Kosten selbst zu tragen. Tatsächlich erbrachte oder bereits ausgeführte Leistungen sind dem EP zu vergüten. In diesem Fall sind beide Vertragspartner verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. 

4. Gewährleistung / Haftung: 

4.1. EP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. EP schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen. 

4.2. EP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch den/die Kunde(n). In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Für den Fall, dass EP feststellen kann, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich EP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen. 

4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des EP nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann EP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden. 

4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. 

5. Entgelt: 

5.1. Das Vereinbarte Entgelt ist für die vertraglich vereinbarten Leistungen ein Fixbetrag. EP ist berechtigt bei Auftragserteilung 50% des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere, dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung unmittelbar vor der Veranstaltung fällig sein kann. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt unmittelbar nach Vertragserfüllung (am Tag der Veranstaltung) fällig. Alle vom EP angebotenen und verrechneten Entgelte sind Bruttobeträge inkl. USt., oder Nettobeträge samt ausgewiesener aufgeschlagener USt. Sollte EP als Kleinunternehmer (ohne Verrechnung von USt.) agieren, wird dies im Vertrag und in der Honorarnote eigens zum Ausdruck gebracht. 

5.2. Allenfalls auflaufende Barauslagen wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von EP in Rechnung gestellt werden. Für allfällige über die im Vertrag und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehende Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt. 

5.3. Bei Zahlungsverzug der Kunden gilt neben der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. durch die Kunden als vereinbart, dass der EP berechtigt ist seine Leistungen zu unterbrechen, bis eine vollständige Bezahlung aller offenen Beträge erfolgt ist. Sollte es durch einen Zahlungsverzug zu einer Verzögerung in der Leistungserfüllung kommen, ist der EP nicht mehr an den vereinbarten Termin gebunden und es werden mit dem Kunden neue Termine vereinbart. 

5.4. Der Kunde ist mit der Übermittlung der Rechnung in elektronischer Form einverstanden. Die Preise für Pauschale Leistungen sind wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2015) oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die zuletzt verlautbarte Indexzahl (Index laut Monat des Vertragsabschlusses). Die Preise verändern sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Der EP ist zur Anpassung der Preise aufgrund von Indexsteigerungen bei einer Verschiebung des Hochzeitsdatums berechtigt. 

6. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum: 

6.1. Die Kunden willigen ein, dass EP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Mit den Kunden wird im Vorhinein vereinbart, ob EP die Vornamen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotos und Videos zu Zwecken des eignen Marketings speichern und verwenden darf. 

6.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass EP den Kunden das Konzept für die Durchführung der Veranstaltung präsentieren wird. Dieses Konzept ist von den Kunden zu genehmigen. 

6.3. Die von EP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EP zulässig. 

7. Sonstiges: 

7.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von EP. Gerichtsstand ist jener des EP. 

7.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

7.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich durch Brief oder per E-Mail vorgenommen werden. 

Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.